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Begleithundtraining

Im Begleithundtraining lernen Hund und Halter sämtliche Situationen, die man im Alltag bewältigen muß - Straßentraining, Menschen- und Hundebegegnungen, Gehorsam und Umweltsicherheit. Eifrige  können mit der Begleithundeprüfung Ihre
Arbeit bewerten lassen.

Gefordert werden dabei sowohl theoretisches Fachwissen des Hundehalters, als auch Umweltsicherheit, Sozialverträglichkeit und ein guter Kontakt/Grundgehorsam.

Anforderungen:

Begrüßung durch den Richter
Wird der HF mit seinem zu prüfenden Hund aufgerufen, betritt er mit angeleintem Hund das Gelände, sein Hund sitzt beim Stehenbleiben unaufgefordert ab und verharrt in dieser Stellung auch während der Begrüßung durch den Richter.
Der nächstfolgende Prüfling (B) betritt ebenfalls das Gelände und beginnt mit Punkt 7 der Prüfungsordnung. Hat der erste Prüfling (A) seinen Parcours absolviert, legt dieser seinen Hund wie Punkt 8 ab und Prüfling (B) startet mit seinem Hund bei 1.
Entfernt sich der abgelegte Hund aus dem Kommando mehr als 3 Meter vom Ablageplatz, wird die Übung mit 0 bewertet.

1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit
Von der Grundstellung aus hat der angeleinte Hund seinem HF auf einmaliges Kommando freudig zu folgen. Der Hundeführer hat mit seinem Hund etwa 40 m in gerader Linie hin und zurück zu gehen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Übung ist auf der Geraden im gewöhnlichen, langsam und im Laufschritt zu zeigen.
Im gewöhnlichen Schritt sind mindestens jeweils eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung zu zeigen. Beim "Angehen", beim Wechsel der Gangart "schnell, langsam, gewöhnlich" und bei einer Richtungsänderung "links, rechts, Kehrtwende" ist dem Hundeführer ein Kommando gestattet.
Während der gewöhnlichen Gangart muß der HF min. 2x stehen bleiben. Der Hund hat sich in diesem Fall ohne Einwirkung des Hundeführers zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten.
Die Führleine soll während des Führens lose durchhängen.
Der genaue Parcours ist der MPH-Prüfungsordnung zu entnehmen.

2. Freifolgen
Auf Anordnung des Richters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint . Die Leine muß aus dem Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der Übungsablauf entspricht Punkt 1, der Tempowechsel und Sitz aus dem Fuß bei Stehenbleiben des HF ohne Hörzeichen sind korrekt und ohne Unterbrechungen durchzuführen.

3. Hinsetzen und Sitzenbleiben in Verbindung mit Herankommen/Sitz aus der Bewegung
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf einmaliges Kommando geradeaus. Nach Aufforderung durch den Richter hat sich der Hund auf einmaliges Kommando schnell zu setzen, wobei der Hundeführer seine Gangart nicht verlangsamt sondern zügig weitergeht, ohne sich zu dem Hund umzudrehen. Nach ca. 20 m bleibt der HF stehen und dreht sich zu seinem Hund um. Hinlegen, Aufstehen, dem HF Nachfolgen sind fehlerhaft.
Auf Anweisung des Richters ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor diesen zu setzen. Auf ein Kommando hat sich der Hund dann neben den HF in Grundposition zu begeben.

4. Ablegen und Liegenbleiben/Platz aus der Bewegung
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf einmaliges Kommando geradeaus. Auf Anweisung des Richters hat der HF dem Hund ein Platzkommando zu geben, ohne dabei stehen zu bleiben. Der Hund hat sich schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht der HF ca. 20 m weiter, dreht sich dann um und bleibt dort etwa eine Minute stehen. Kehrt dann auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters hat sich der Hund dann in die Sitzposition zu begeben.
Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.

5. Ablegen unter Ablenkung
Der HF legt seinen Hund ab. In Sicht des Hundes bleibend geht der HF ca. 20 m vom Hund weg und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet stehen. Eine Gruppe von mindestens drei Passanten und einer Auftragsperson mit einem angeleinten Hund (kein Raufer), geht auf den HF zu, begrüßt diesen und entfernt sich sodann gemeinsam mit dem HF aus dem Sichtbereich des Hundes. Nach einer Minute kehrt der HF auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters hat sich der Hund dann in die Sitzposition zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.
Entfernt sich der Hund mehr als 3 m vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Freifolge durch eine Menschengruppe
Der HF passiert mit seinem Hund eine sich bewegende Menschengruppe von min. 6 Personen. Der Hund folgt im Kommando „Fuß", ohne auszuweichen, zu verharren oder an einer Person hochzuspringen.

7. Ablegen ohne Kontakt zum HF
Ist der Prüfungsparcours gelaufen, wird der Hund abgelegt und der HF entfernt sich ca. 40 m ohne Blickkontakt. Dem Hund abgewendet bleibt er stehen und wartet, bis der nächste Hund seine Prüfung vollendet hat. Aufsitzen, folgen, Hinstellen ohne Kommando sind fehlerhaft. Entfernt sich der Hund mehr als 3 Meter von der Ablagestelle wird die Übung mit 0 Punkten bewertet.

Erlaubt:
- einmalige Hör- und Sichtzeichen
- Leder-/Nylonhalsband
- Verstellbare Führleine

Nicht erlaubt:
- Einwirken auf den Hund mittels Leine (Ruck, Zug)
- Würgehalsbänder, Stachler, Starkzwänge
- Schnauzenbänder (Halti, Top Dog, Maulkorb etc.)
- Verlassen des Kommandos
– kehrt der Hund auf Zuruf nicht zum HF zurück, ist die Prüfung als nicht bestanden zu werten

Grundsätzliches:
Die Prüfung dient als Leistungsnachweis, in dem Mensch und Hund ihre Teamfähigkeit, die Unbedarftheit und Verlässlichkeit gegenüber der bewegten und unbewegten Umwelt demonstrieren und das Erlernte unter Beweis stellen.
Nicht Kadavergehorsam, sondern freudiges Erfüllen der angestrebten Gehorsamsübungen sind gewünscht.

Nenngeld/Prüfungskosten: 15 Euro

Nachweis: Der HF erhält einen Nachweis über die bestandene Begleithundeprüfung (Prüfungspaß). Bei weiteren Prüfungen ist dieser zum Eintrag vorzulegen.

Allgemeine Bestimmungen:

§1.Hundebesitzer und Hundeführer, die an einer von der verhaltenstherapeutischen Hundeschule „Mein Partner Hund" (im folgenden vtHS MPH benannten) durchgeführten Begleithundeprüfung teilnehmen wollen, müssen von der vorliegenden Prüfungsordnung Kenntnis haben und diese anerkennen.

§2. Jeder Hund, der eingetragenes Mitglied der vtHS MPH ist und der am Prüfungstag mindestens 12 Monate alt ist, kann an den Prüfungen nach dieser Verordnung teilnehmen.

§3. Es werden nur Hunde geprüft, die am Prüfungstag den 12. Monat vollendet haben und mindestens 4 Monate Mitglied in einer Ausbildungs-/Leistungsgruppe der vtHS MPH sind/waren.

§4.
(1) Die Meldung eines Hundes zur Prüfungsabnahme verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Meldung wird bis zum festgesetzten Meldeschluß widerrufen.
(2) Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum Meldeschluß eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für gemeldete, aber nicht erscheinende Hunde

§5. Von der Prüfung können unter Verlust des Nenngeldes diejenigen Hunde ausgeschlossen werden,
(1) über die bei der Nennung wissentlich falsche Angaben gemacht wurden.
(2) die, ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei herumlaufen.
(3) die beim Aufruf nicht anwesend sind
(4) heiße Hündinnen, deren Führer dem Prüfungsleiter wissentlich die Hitze verschweigen.

§6
(1) Die Führer läufiger Hündinnen sind verpflichtet, dem Prüfungsleiter und dem Richter vor Beginn der Prüfung Mitteilung zu machen.
(2) Prüfungsleiter und Richter haben dafür Sorge zu tragen, daß die Leistung anderer teilnehmender Hunde nicht durch die Anwesenheit einer läufigen Hündin beeinträchtigt wird.
(3) Läufige Hündinnen werden als letzte geprüft.

§7
(1) Alle an der Prüfung teilnehmenden Personen müssen den Anordnungen des Prüfungsleiters und des Richters Folge leisten.
(2) Richterentscheidungen sind nicht anfechtbar. Der HF hat jedoch das Recht, vor der zu erbringenden Aufgabe Fragen an den Richter zu stellen.
(3) Ein Einspruchsrecht kann bis 30 Minuten nach Bekanntgabe der Zensuren am Prüfungstag eingelegt werden.

§8 Die. Begleithundeprüfung (Teil A) ist bestanden, wenn mindestens 51 % der Punkte erreicht wurden. Sollte eine Übung mit Null (0) bewertet werden, so kann die Prüfung nicht bestanden werden.

§9 Für die Prüfung sind die Meldeunterlagen, der Impfpaß, ein Foto des Hundes im Format 4 x 5 cm und der Personalausweis des HF mitzubringen.

§10 Das Ablegen der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden, sie kann beliebig oft wiederholt werden.

§11 Im Vorfeld ist jeder Hundeführer aufgerufen, sich die Prüfungsordnung der vtHS MPH anzuschaffen und genauestens auch fernab des wöchentlichen Trainings sich zu verinnerlichen.

§12 Die Bewertung der Leistungen gliedert sich wie folgt:
Je Prüfungsfach können maximal 10 Punkte vergeben werden. In jedem Prüfungsfach müssen mindestens 30% der zu erreichenden Punkte erzielt werden , um die Prüfung zu bestehen.

Folgende Bewertungen werden vergeben:

0 - 30 Punkte nicht bestanden
31 - 41 Punkte befriedigend
42 - 50 Punkte gut
51 - 55 Punkte sehr gut
56 - 60 Punkte vorzüglich

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
 
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